3 410 Gefährdungseinschätzungen von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt

von 29. April 2020

Bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung verschafft sich das zuständige Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem/der Minderjährigen und dem persönlichen Umfeld, z. B. durch einen Hausbesuch, dem Besuch der Kindertageseinrichtung bzw. Schule oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt. Als Ergebnis der durchgeführten 3 410 Verfahren 2019 wurde bei 14,8 % (505 Fälle) eine akute und bei 11,1 % (377 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In weiteren 1 329 Fällen hatte die Prüfung der Jugendämter zwar keine Gefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben. Bei 1 199 Verfahren wurde der ursprüngliche Verdacht nicht bestätigt, es lag weder eine Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf vor.

Der Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April soll daran erinnern, dass jegliche Personen, die das Kind pflegen, erziehen und beaufsichtigen, Verantwortung für ein gewaltfreies Aufwachsen der Kinder tragen. „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung“ – so steht es seit dem Jahr 2000 im § 1631 Abs. 2 BGB. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig