800 qm-Grenze für Geschäfte unfair – Abstandsregel einführen!

von 19. April 2020

Dass Sachsen-Anhalt Verkleinerungen der Verkaufsfläche durch Absperrung ausdrücklich ausschließt, ergibt für Faber keinen Sinn: “Warum ein auf 800 qm verkleinertes Geschäft ein größeres Risiko darstellt, als ein Laden mit 700 qm Verkaufsfläche, erschließt sich mir nicht. Wichtig sind die Einhaltungen der Abstandsregeln und der Schutz der Angestellten durch beispielsweise Schutzmasken und Desinfektionsmittel.”

Hintergrund: Die vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.04.2020 schließt die Verkleinerung von Ladenflächen explizit aus. In Thüringen oder Niedersachen können Geschäfte auf 800 qm verkleinert und dadurch geöffnet werden.