Abschiebung nach Italien untersagt

von 4. November 2014

„Der Menschenrechtsgerichtshof, der EGMR, hat aufgezeigt, dass Abschiebungen von Flüchtlingen nach der Dublin-Verordnung in der Praxis menschenrechtswidrig sind. Sachsen-Anhalt muss diese Entscheidung umgehend umsetzen und alle Dublin-Abschiebungen nach Italien stoppen.“

„Der Menschenrechtsgerichtshof trägt mit seiner Entscheidung den katastrophalen Zuständen für Flüchtlinge in Italien Rechnung. Außerdem weist der Gerichtshof nach, dass die Behörden der abschiebenden Länder nicht ansatzweise in der Lage sind abzusehen, ob Flüchtlinge nach einer Abschiebung mit einem menschenwürdigen Umgang zu rechnen haben – genau dies aber macht der EGMR zur zwingenden Bedingung. Der EGMR zeigt mit seiner wegweisenden Entscheidung, dass das Dublin-System in sich zur Verantwortungslosigkeit anregt und nicht den Ansprüchen an einen menschenwürdigen Umgang mit Schutzbedürftigen gerecht wird. Die Dublin-Vertragsstaaten müssen nun daraus Konsequenzen ziehen: das Dublin-System muss abgeschafft werden und durch eine solidarisches uns gerechtes europäisches Asylsystem ersetzt werden.”