Abschiebungen straffälliger Asylbewerber erleichtern

von 8. Januar 2016

„Die CDU-Fraktion begrüßt das Vorhaben des Bundesinnenministers. Bereits vor den Übergriffen in Köln forderten die CDU-Landtagsfraktionen Mitteldeutschlands eine konsequente Anwendung unserer Gesetze und ein aufeinander abgestimmtes Straf- und Asylrecht. Das Aufenthaltsgesetz ist dahingehend zu schärfen, dass Ausländer, die eine oder mehrere Straftaten begehen, viel früher als bei einer Strafdrohung von drei Jahren kein Asyl erhalten, so hieß es in einer Erklärung vom 16. November 2015.

Wer in Deutschland lebt, hat sich unseren Werten, Regeln und Gesetzen anzupassen. Wer dies nicht für notwendig erachtet, muss damit rechnen, aus Deutschland ausgewiesen zu werden.“