Als Tramper reist man preiswert – und gefährlich!

Als Tramper reist man preiswert – und gefährlich!
von 23. Juli 2019

Richtig Trampen

Trampen ist nach deutschem Gesetz nicht explizit verboten und somit durchaus erlaubt. Das Fahren per Anhalter ist und bleibt ja auch die preiswerteste Art zu Reisen. Dass man aber immer wieder von vermissten Trampern – oft jungen Frauen – hört und liest, verunsichert viele. Zu Recht: Denn wer allzu gutgläubig zu Fremden ins Auto steigt, begibt sich unter Umständen in Gefahr. Wer es dennoch partout nicht lassen kann, sollte unbedingt ein paar grundlegende Tipps beherzigen:

  • Nie alleine trampen!

  • Am besten tagsüber trampen, solange es hell ist.

  • Erst mit dem Fahrer sprechen. Scheint er nicht vertrauenswürdig oder alkoholisiert: Nicht einsteigen!

  • Eher zu Frauen oder Paaren als zu allein reisenden Männern einsteigen.

  • Das Kennzeichen merken oder fotografieren und nach dem Einsteigen direkt per Handy an Freunde oder Eltern schicken.

  • Ohne großes Gepäck trampen und dies im Auto möglichst nah bei sich behalten. Wird es unangenehm oder brenzlig, kann man schneller aussteigen.

Polizeiliche Statistiken über Straftaten an Anhaltern und Anhalterinnen liegen laut Bundeskriminalamt zwar nicht flächendeckend vor. Erwiesen sei allerdings, dass bei Männern zwischen 20 und 35 Jahren die Quote der Übergriffe und Straftaten verhältnismäßig hoch ist. Mädchen und junge Frauen sollten daher nicht bei allein reisenden Männern einsteigen, so ARAG Experten.

Mitfahrgelegenheit – die bessere Alternative

Längst wurden die traditionellen Mitfahrzentralen von Mitfahr-Portalen im Internet abgelöst. Diese bieten eine günstige und vor allem sichere Möglichkeit, von A nach B zu kommen. Vom Grundprinzip her läuft die Vermittlung von Fahrten bei allen Portalen gleich ab: Als Mitfahrer gibt man in einer Suchmaske an, wann und von welchem Ort aus man wohin reisen möchte. Als Ergebnis erhält man dann sämtliche Angebote von Fahrern, die eine Fahrt inseriert haben. In der Regel sind dann schon alle wichtigen Informationen verfügbar. Man kennt also den genauen Abfahrts- und Zielort sowie Uhrzeit, freie Plätze und Fahrpreis. Manchmal werden neben Auto- auch Bahnmitfahrgelegenheiten angeboten oder die Möglichkeit, Gegenstände oder sogar Haustiere zu transportieren. Ein Fahrer, der seine freien Plätze im Auto den Mitfahrern anbietet, muss bei allen Portalen Vor- und Nachname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Abfahrts- und Ankunftsort sowie Reisedatum und Uhrzeit angeben. Das schafft Sicherheit.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige