Anhörung führt zu Änderungen der Oberstufenverordnung

Anhörung führt zu Änderungen der Oberstufenverordnung
von 19. Februar 2019

So führte der Wunsch, die Auswahl nicht von Beginn an auf zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau zu begrenzen, zu der Entscheidung, drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen.

Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase (Klasse 10) wählen die Schüler nunmehr 3 Fächer aus, die sie ab Klasse 11 fünfstündig auf erhöhtem Niveau belegen. Zur Auswahl stehen Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft. Aus diesen drei Fächern wählen die Schüler zwei Fächer aus, in denen die schriftliche Prüfung auf erhöhtem Niveau absolviert werden muss. „Eine Vorfestlegung in der Klasse 10 entfällt damit. Vielmehr bietet sich nun die Möglichkeit, Wahlfreiheit bei der Festlegung bis zur Anmeldung zur Abiturprüfung offen zu halten“ erklärte Bildungsminister Tullner.

Für die Abiturprüfungen gilt weiterhin und unverändert: Es erfolgen zwei schriftliche Prüfungen auf erhöhtem Niveau und zwei schriftliche Prüfungen auf grundlegendem Niveau sowie eine mündliche Prüfung. Das nunmehr dritte Fach, das auf erhöhtem Niveau belegt wurde, kann auf grundlegendem Niveau schriftlich oder auch mündlich geprüft werden.

Bildungsminister Marco Tullner dankt allen beteiligten Experten und den engagierten angehörten Verbandsvertretungen für deren Mitwirken an der Überarbeitung der Verordnung. „Mit Blick auf die bewährten Traditionen Sachsen-Anhalts sowie auch auf bundesweite Entwicklungen zeigt sich die Oberstufenverordnung im Ergebnis ihrer Überarbeitung als Kombination aus einem starken Kernbereich der Allgemeinbildung mit fünf- und dreistündigen Fächern sowie einem ergänzenden zweistündigen Wahlpflichtbereich. Wir schaffen ein gutes Verhältnis zwischen mathematisch-naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen sowie sprachlichen Anforderungen. Es wurde ein Gesamtpaket geschnürt, das den Ansprüchen einer Allgemeinen Hochschulreife Rechnung trägt “, so der Minister.