Augen auf beim Feuerwerkskauf

von 27. Dezember 2011

In der Nacht von Samstag zu Sonntag werden auch wieder zehntausende Hallenser mit einem Feuerwerk das neue Jahr begrüßen. Ab Donnerstag können Böller und Raketen gekauft werden. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium hat nun Hinweise und Tipps veröffentlicht, damit die Feier zum Jahreswechsel nicht im Desaster endet.

Es dürfen nur Gegenstände gekauft und abgebrannt werden, deren Sicherheit getestet ist. Das zeigt das CE-Zeichen und eine Nummer (z.B. „CE“, „0589-F2-0001“, „BAM-F2-0001“) oder die BAM-Kennzeichnung (z.B. „BAM-PII-0001“). Das BAM-Zeichen bedeutet, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) erfolgt ist. Wichtig: Die Kennzeichnung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei fachgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.

Silvesterfeuerwerk darf allein von Personen gekauft und abgebrannt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Davon ausgenommen sind lediglich Gegenstände mit der Kennzeichnung „F1“ oder „PI“. Diese dürfen bereits von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.

Das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen mit „F2“ oder „PII“ in den genannten Nummern (Kategorie 2 bzw. Klasse II) ist allein am Silvestertag und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist.

Weiterhin ist zu beachten:
• Gekaufte Feuerwerkskörper an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahren.
• Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und unbedingt einhalten.
• Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Klasse II nur im Freien verwenden.
• Angegebene Sicherheitsabstände einhalten.
• Beim Zünden von Raketen darauf achten, dass Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände nicht in der Nähe sind.
• Pyrotechnik nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern zünden.
• Feuerwerkskörper vom Erdboden und nicht vom Balkon aus zünden oder herunter werfen.
• Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte.
• Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden.
• Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen oder am Körper tragen.
• So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.
• Kinder über Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informieren und besonders beaufsichtigen.