Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners verlangt ressortübergreifendes Handeln

von 27. März 2015

Die Raupen des Eichenprozessions[-]spinners verursachen durch die mikroskopisch kleinen, mit Widerhaken versehenen Härchen ernstzunehmende gesundheitliche Schäden, wie Entzündungen der Augen, der Atemwege und der Haut. Auch können durch Kahlfraß die Eichenbestände in ihrer Existenz gefährdet werden.

Diese Probleme müssen ressortübergreifend angegangen werden, denn allein die verschiedenen Zuständigkeiten entsprechend der Eigentums- und Verfügungsverhältnisse sind für eine effektive Bekämpfung hinderlich. Wir wollen erreichen, dass der Eichenprozessionsspinner sowohl im Forstbereich als auch an Straßen und im Siedlungsbereich wirksamer bekämpft wird. Das soll durch die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe angegangen werden. Die Arbeitsgruppe soll unter Einbeziehung der Landkreise und Kommunen bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 dem Landtag ein Konzept und Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorlegen.“