Ausweitung der Rentenversicherungspflicht

von 20. August 2012

Als richtige Maßnahme bezeichnet der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Jürgen Rogahn, die geplante Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer sollen künftig für ihre Altersvorsorge ansparen, um im Alter nicht die Grundsicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Für Handwerksmeister bestehe schon seit Langem eine Pflichtversicherung, wonach mindestens 18 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden musste. „Durch die Ausweitung auf alle Selbstständigen wird auch die völlig unlogische Situation aufgelöst, wonach Vollhandwerker pflichtversichert sind, während Unternehmer in handwerksähnlichen Gewerben bisher befreit sind, jedoch gleichzeitig ein hoher Absicherungsbedarf besteht“, betont Jürgen Rogahn. Vom Gesetzgeber sollten jedoch ausreichende Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden. Es müsse jedem Einzelnen überlassen bleiben, ob privat gespart oder in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werde. Die Politik könne das durch entsprechende Anreize unterstützen.