Bank haftet nicht für Leichtsinnigkeit beim Online-Banking

Bank haftet nicht für Leichtsinnigkeit beim Online-Banking
von 11. Februar 2019

In einem konkreten Fall wurde ein Bankkunde beim Online-Banking aufgefordert, eine Testüberweisung durchzuführen. Seine Bank hatte angeblich einen neuen Verschlüsselungsalgorithmus eingeführt. Dazu sollte er die Transaktionsnummer (TAN), die er per SMS auf sein Mobiltelefon erhalten hatte, bestätigen. Das tat der Mann und überwies 8.000 Euro als vermeintlichen Test. Doch die Ziel-IBAN, die ebenfalls in der SMS genannt war, hatte er nicht kontrolliert. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass das Geld auf einem polnischen Konto landete. Aufgrund dieser Leichtsinnigkeit hatte er keinen Anspruch auf Erstattung der Summe durch seine Bank (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 8 U 163/17).