Beantragungsfrist für mobile Luftreiniger verlängert

Beantragungsfrist für mobile Luftreiniger verlängert
von 2. Februar 2022

Übersicht zur verlängerten Terminkette:

  • Der schriftliche Antrag muss vollständig spätestens am 11. März 2022 (vorher 8. Dezember 2021) im Original vorliegen.
  • Der Auszahlungsantrag (Eingang per Post im Original) und die bezahlten Rechnungen sowie die dazugehörigen Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) müssen in Kopie bis spätestens zum 1. Juni 2022 (vorher 28. Februar 2022) im Ministerium eingegangen sein.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat im Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden. Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft.

In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt.