Beglaubigte Übersetzung – Wofür ist sie notwendig

von 13. März 2015

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist nichts anderes als eine Übersetzung eines Dokumentes, welches eine offizielle Bestätigung enthält, dass das Ausgangsdokument und das übersetzte Dokument inhaltlich identisch sind. Diese Beglaubigung wird vom vereidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt. Hierfür verwendet ein beeidigter Übersetzer einen in der Regel runden Stempel, eine Beglaubigungsformel und seine Unterschrift. Abhängig vom Bundesland ist jedoch nicht immer ein Übersetzer-Stempel notwendig.

Die häufigsten Dokumente, die in Form einer beglaubigten Übersetzung benötigt werden, sind:

  • Heiratsurkunden

  • Geburtsurkunden

  • Andere Personenstandsurkunden

  • Verträge

  • Handelsregisterauszüge

  • Erbscheine

  • Prozessunterlagen

  • Zeugnisse

  • Führungszeugnisse

In manchen Fällen reicht es, eine Übersetzung per Kopie beglaubigen zu lassen. Hierbei wird das Originaldokument von einem gewöhnlichen Übersetzungsbüro übersetzt, wie zum Beispiel voneasytrans24, und die Beglaubigung dann online oder per Fax vorgenommen.

Unterschiede: beeidigte, vereidigte oder ermächtigte Übersetzer

Für den Kunden ist es bei einer Beglaubigung vollkommen unwichtig, ob der Übersetzer der Urkunde nun beeidigt, ermächtigt oder vereidigtist. Die Unterschiede liegen in den Bundesländern begründet.

Denn je nachdem, wo der Übersetzer seinen Wohnsitz hat, erfolgt die Registrierung beim Landgericht oder Oberlandesgericht. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wird zum Beispiel der Übersetzer öffentlich bestellt und somit beeidigt. In Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein sind Übersetzer ermächtigt – und in Hamburg oder dem Saarland vereidigt. In einigen Bundesländern ist hierfür das Landgericht zuständig, in anderen das Oberlandesgericht. Jede beglaubigte Übersetzung eines vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzers wird überall in Deutschland anerkannt. Allerdings darf der Übersetzer immer nur die Sprache beglaubigen, für die er auch bestellt wurde. Niemals dürfen Übersetzer eine Beglaubigung eines Originaldokuments in deutscher oder fremder Sprache vornehmen – das ist ausschließlich Aufgabe eines Bürgeramtes, Einwohnermeldeamtes oder eines Notars!