Bei Pachtvergabeverfahren neue Kriterien in Kraft getreten

von 16. November 2017

Damit wird drohenden gesetzlichen Lockerungen auf EU-Ebene vorgebeugt. Die Anzahl der im Betrieb gehaltenen Nutztiere wird wegen der Belastung für die Umwelt, die Bevölkerung und der Sorge um das Tierwohl stärker in den Blick genommen. Es soll ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Tiere und der vorhandenen Fläche gegeben sein, um eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Zudem wird, wer systematisch geschlechtsbezogen Tiere tötet (z.B. Schreddern männlicher Küken), ausgeschlossen. Wer die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird nicht mehr zum Verfahren zugelassen.

Die Pächterauswahl erfolgt weiterhin anhand der Bewertung mehrerer Aspekte (Punktesystem). Bei der Ortsansässigkeit kommt es auf die Nähe des Hauptbetriebssitzes zur verpachtenden Kirchengemeinde an. Bei der Kirchenzugehörigkeit erhält nur noch Punkte, wer evangelisch ist. Was die Mindestpacht anbelangt, wird diese aus dem öffentlich zugänglichen Pachtpreisregister der Landkreise ermittelt. Die Bewertung des Pachtpreisangebots erfolgt im Nachhinein anhand des Durchschnitts der eingegangenen Pachtpreisangebote, wobei höchstes und niedrigstes Pachtpreisangebot nicht mit einbezogen werden. Somit kann den regionalen Pachtpreisunterschieden besser Rechnung getragen werden. Außerdem kann kirchliches Engagement der Landwirte nunmehr durch Vergabe eines Punktes durch die Kirchengemeinde gewürdigt werden.
Die Verpachtung erfolgt durch die jeweils zuständigen Kreiskirchenämter.

Die Landessynode hatte auf ihrer Tagung im November 2016 in Erfurt nach einem fast zweijährigen Evaluationsverfahren die Änderungen beim Pachtvergabeverfahren beschlossen.

Mehr Informationen und Unterlagen zum Verfahren unter: www.pachtvergabe-ekm.de