Beseitigung von Wohnungsmissständen wird durch neues Gesetz erleichtert

Beseitigung von Wohnungsmissständen wird durch neues Gesetz erleichtert
von 6. März 2018

„Unzumutbare Wohnbedingungen und Überbelegungen sind in Sachsen-Anhalt sehr selten. Dort, wo sie auftreten, können die Kommunen sie jetzt wirksam beenden. Das ist vor allem in größeren Städten ein Beitrag für mehr Lebensqualität.“, sagte Bauminister Thomas Webel heute nach der Kabinettssitzung.

In der Regel trage jeder Vermieter schon im eigenen Interesse dafür Sorge, dass seine Immobilie instandgehalten werde und bewohnbar bleibe, betonte der Minister. „Wenn jedoch der vermietete Wohnraum nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, dann soll der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet werden können“.

Bei erheblicher Überbelegung des Mietwohnraums, also in Fällen, wo nicht mindestens neun Quadratmeter Wohnfläche pro Person (oder 6 m² je Kind bis 6 Jahren) zur Verfügung stehen, soll die Gemeinde eine (Teil-) Räumung des Wohnraums verlangen können. In gravierenden Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gegen unlautere Vermieter verhängt werden.