Räuberische Erpressung in Halle
Dem im August 1984 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll am Nachmittag des 18.03.2015 in gemeinsam mit dem J.G. an einer Straßenbahnhaltestelle in Halle einen anderen Mann, den Peter S., getroffen haben. Durch Drohungen mit einer Schusswaffe sollen die beiden Täter den S. aufgefordert haben, ihnen sein Bargeld zu übergeben. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, sollen die beiden dem S. dann ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser eine Jochbeinprellung, ein Hämatom und eine kleine Risswunde am Ohr davongetragen habe.
Unter dem Eindruck der Schläge und Drohungen soll der S. den Tätern seine EC-Karte ausgehändigt haben, ihnen aber die falsche PIN genannt haben, so dass der Versuch der Täter, mit der Karte Geld abzuheben, erfolglos geblieben sei.
Der J.G. ist vom Landgericht Halle im Verfahren 10a KLs 14/16 am 20.07.2016 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht die Kammer von einem minder schweren Fall ausgeht – dann droht eine Mindeststrafe von einem Jahr.
3 KLs 12/17 – 25.07.17 09:00 / 27.07.17 09:00 /Raum 187
Körperverletzung mit Todesfolge in Weißenfels
Dem im Mai 1956 geborenen Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt.
Er soll am 20.11.2016 in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels seine damals 71-jährige Ehefrau derart heftig
gegen den Oberkörper gestoßen haben, dass diese das Gleichgewicht verloren und gegen einer hölzerne Bank gefallen
sein soll. Dabei habe sie sich eine Beckenringfraktur sowie einen Schambeinbruch zugezogen. Im Zug der intensivmedizinischen Behandlung im Krankenhaus sei es zur Ausbildung eines Dekubitalgeschwüres (Druckgeschwür, Wundliegegeschwür) und dann zu einem septischen Multiorganversagen (durch Krankheitserreger verursachter Ausfall mehrerer lebenswichtiger Organe) gekommen, woran die Geschädigte am 23.12.2016 in einem Klinikum in Naumburg verstorben sei.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Zur Erläuterung:
Körperverletzung mit Todesfolge setzt in Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung einerseits und zum Totschlag andererseits voraus, dass zwar die Körperverletzung vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen erfolgte, die Todesfolge aber nicht vom Vorsatz umfasst war, aber in pflichtwidriger und zurechenbarer Weise – fahrlässig – herbeigeführt wurde.
1 Ks 6/17 / 28.07.17 08:30 / 31.07.17 08:30 / 01.08.17 08:30 / Raum 141
Sexueller Missbrauch der Tochter in Weißenfels
Dem im August 1978 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem
Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 23 Fällen zur Last gelegt, darüber hinaus Besitz und Herstellung pornographischer
Schriften. Der Angeklagte soll sich zwischen Mai 2015 und Dezember 2016 in Weißenfels an seiner im Oktober 2006 geborenen Tochter vergangen haben, wobei er von dem Tatgeschehen teilweise Videoaufnahmen gemacht haben soll.
Die Ermittlungen wurden ausgelöst durch die Telefonüberwachung eines anderen Tatverdächtigen, gegen den wegen des
Austauschs von pornographischen Bilddateien ermittelt wurde. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde man auf die Telefonnummer des Angeklagten aufmerksam, bei Durchsuchungen fanden sich weitere Anhaltspunkte.
Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.
4 KLs 6/17 / 31.07.17 10:00 / 16.08.17 09:00 / 24.08.17 09:00 / 30.08.17 09:00 / 12.09.17 09:00 / 13.09.17 09:00 / 04.10.17 09:00 / Raum 187
Serie von Einbruchsdiebstählen in Halle
Dem im Februar 1982 geborenen Angeklagten werden 14 Einbruchsdiebstähle zur Last gelegt, wobei es in zwei
Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Er soll zwischen September 2015 und Oktober 2016 in Halle jeweils nachts in Büroräume, Apotheken und Kellerräume von Mehrfamilienhäusern eingebrochen sein, um dort aufgefundene Gegenstände wie Laptops, Werkzeug und Bekleidung, teilweise auch Bargeld zu entwenden. Bei der letzten Tat am 08.10.2016 soll er in unmittelbarer Nähe des Tatortes festgenommen worden sein.
Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe
zwischen drei Monaten und 15 Jahren.
10 Ns 3/17 / 16.08.17 09:00 / 18.08.17 09:00 / 31.08.17 09:00 / 21.09.17 09:00 / Raum 123
Tankstellenraub in Hettstedt
Dem am 17.08.1981 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in drei Fällen zur Last gelegt, davon in
einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Er soll zwischen Februar und April 2017 dreimal dieselbe
Tankstelle in Hettstedt überfallen haben. Am 23.02.2017 soll er durch Drohungen mit einer Schreckschusspistole 365,00 Euro erbeutet haben, am 17.03.2017 Bargeld in Höhe von 979,82 Euro und Zigaretten im Werte von 142,12 Euro. Am
24.04.2017 soll er einen erneuten Überfall vorgenommen haben, wobei es zu einer Auseinandersetzung mit einem in der
Tankstelle anwesenden Sicherheitsbediensteten gekommen sei, in deren Verlauf der Angeklagte mit seiner Schreckschusswaffe aus einer Entfernung von 20 cm auf den Sicherheitsbediensteten geschossen habe. Dieser soll eine blutende Platzwunde über dem rechten Auge davon getragen haben. Danach soll der Angeklagte noch mindestens dreimal auf den Kopf des Sicherheitsbediensteten geschlagen haben. Am Ende soll er aber von dem Sicherheitsbedienstete überwältigt worden und dann festgenommen worden sein.
Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
13 KLs 8/17 / 21.08.17 10:00 / 24.08.17 / 30.08.17 / 06.09.17 / Raum 96