Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht in Halle

Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht in Halle
von 30. Januar 2019

Nächster Sprechtag ist:

wann:

am Donnerstag, 7. Februar, von 11 bis 17 Uhr

wo:

im Zeit-Geschichte(n) e. V. – Verein für erlebte Geschichte
Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“)
Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben:

unter Telefon 0391 / 560 – 15 01

oder per Fax 0391 / 560 – 15 20

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

  • zu Unrecht Inhaftierte,

  • Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

  • Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

  • Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

  • Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige

    von Opfern,

  • Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,

  • Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.

Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

  • Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist 31.12.2019),

  • monatlichen Zuwendung („Opferrente“),

  • Kinderheimen,

  • Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung,

  • der Stiftung Anerkennung und Hilfe (Antragsfrist 31.12.2019).

Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.

Das Beratungsangebot wird auch im Jahr 2019 fortgesetzt. Der nächste Termin soll der 7. März 2019 sein.

Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.

Weitere Informationen:

Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
(bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt)
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de