Voraussetzung ist die Anmeldung bis zum 30. September 2014. Schwesig warb bei den Betroffenen dafür, diesen Termin unbedingt einzuhalten. “Ich ermutige alle ehemaligen Heimkinder, die Unrecht erlitten haben und die bislang noch zögern oder unsicher sind, sich bis zum 30. September bei der für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle in ihrem Bundesland anzumelden, um ihre Ansprüche zu wahren. Die Anmeldefrist bedeutet nicht, dass bis dahin auch schon sämtliche Leistungen beantragt sein müssen. Bis zum Ende der Fondslaufzeit am 30. Juni 2017 bleibt genügend Zeit für Beratungsgespräche, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und die Auszahlung der vereinbarten Leistungen”, unterstrich die Ministerin.
“Wir können das Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber wir übernehmen Verantwortung und wollen die Betroffenen mit den Hilfeleistungen unterstützen”, machte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig deutlich.
Die Höhe der Aufstockungssumme wird nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt, wenn die Zahl der potenziellen Leistungsempfängerinnen und -empfänger bekannt ist. Nach bisherigen Schätzungen ist von einer Größenordnung bis zu 200 Millionen Euro auszugehen. Die Hälfte davon trägt der Bund, die andere Hälfte die Länder gemeinsam.
Für die fristgerechte Anmeldung bis zum 30. September 2014 genügt eine formlose schriftliche Nachricht an die Anlauf- und Beratungsstelle mit Namen und Anschrift der bzw. des Betroffenen, zum Beispiel per Brief, Postkarte oder E-Mail. Möglich ist auch die Anmeldung “zur Niederschrift”, hierzu können die Betroffenen persönlich in der Anlauf- und Beratungsstelle vorsprechen oder aber telefonisch mit ihr Kontakt aufnehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass Betroffene mit Schreibschwierigkeiten keine Nachteile haben.
Weitere Informationen, u. a. eine interaktive Deutschlandkarte mit den Adressen und Telefonnummern der Anlauf- und Beratungsstellen, gibt es unterwww.fonds-heimerziehung.de[lt]http://www.fonds-heimerziehung.de[gt].