Bundeskartellamt sichert Preisfreiheit bei Gitarren

von 1. Oktober 2020

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Hersteller dürfen den Händlern ihrer Produkte nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Die Händler sind unabhängig und frei in der Entscheidung darüber, welchen Preis sie von den Kunden verlangen. Das Verbot der vertikalen Preisbindung gibt es bereits seit den 70er Jahren. Dennoch stoßen wir immer wieder in den unterschiedlichsten Branchen auf Versuche der Hersteller, die Verkaufspreise vorzugeben.“

Das Bundeskartellamt war dem Verdacht nachgegangen, dass Alhambra Druck auf Großhändler und Händler ausgeübt hatte, um ein Mindestpreisniveau für den Verkauf von Alhambra-Gitarren in Deutschland einzuhalten und verschiedene Einzelhändler aufgefordert hatte, die Endkundenpreise anzuheben.

Als Reaktion auf die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung hat Alhambra im August 2020 eine aktualisierte Preisliste an seine in Deutschland tätigen Händlern versandt, in der die Preise – erstmals für die VerbraucherInnen nachvollziehbar – deutlich als unverbindliche Preisempfehlung („UVP“) gekennzeichnet sind. Darüber hinaus hat das Unternehmen gegenüber den Händlern in einem Rundschreiben schriftlich klargestellt, dass die Festlegung der Verkaufspreise allein Händlersache sei und Alhambra keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen werde.

Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen das Unternehmen daraufhin eingestellt.