Bundesrat fordert besseren Schutz vor verunreinigten Lebensmitteln

von 14. Februar 2020

Rückverfolgbarkeit beschleunigen

Um im Krisenfall rasch Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssten die Lieferwege von der Produktion in den Groß- und Einzelhandel schnell und wirksam rückverfolgbar sein. Unternehmen sollten daher verpflichtet werden, deutschlandweit einheitliche Lieferlisten zu führen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit binnen 24 Stunden den Behörden in elektronischer Form vorzulegen. Kleine Betriebe, die überwiegend an den Endverbraucher abgeben, seien davon auszunehmen.

Bundesregierung soll tätig werden

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Vorgaben im deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu regeln.

Reaktion auf Lebensmittelskandale

Die jüngsten Fälle von Lebensmittelskandalen haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Informationsweitergabe zu beschleunigen und zu verbessern, betont der Bundesrat: In der Praxis seien die bereitgestellten Daten von Unternehmen häufig schlecht lesbar und wenig einheitlich. Dies verzögere die amtliche Rückrufüberwachung und verursache zusätzliche Arbeit.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020