CDU und SPD müssen verfassungskonforme Verhältnisse herstellen

von 21. Januar 2015

Die Verfassung fordert:„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. …“

Die Koalition aus SPD und CDU hat in Sachsen-Anhalt ohne Not und ohne Anlass die Zuständigkeit für die Kitabetreuung von den Kommunen auf die Kreise übertragen. Sie hat auch ohne Not und ohne Anlass die Schulentwicklungsplanung für den ländlichen Raum so gestaltet, dass zahlreiche Grundschulen schließen müssen bzw. bereits geschlossen sind. Dies erfolgte in einigen Fällen ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem Urteil zum sächsischen Landesschulgesetz entschieden, dass betroffene Gemeinden etwa bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen müssen. Bisher sah das Gesetz auch dort nur eine Beteiligung vor. Diese Regelung verstoße gegen die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung und sei verfassungswidrig.

Da dieses Urteil auf die rechtlichen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt übertragen werden kann, können betroffene Gemeinden in Sachsen-Anhalt davon ausgehen, dass sie mit entsprechenden Klagen erfolgreich wären. „Die Landesregierung ist in dieser Situation gefordert, schnell verfassungskonforme Verhältnisse zu schaffen und sich nicht erst verklagen zu lassen“, so Hüskens abschließend.