CDU will Schulfrieden durch Grundschulverbände

von 16. September 2014

„Grundlage des Beschlusses ist ein weiterentwickeltes Papier des Landesfachausschusses Bildung und Kultur, das nun in weiteren Ausschüssen der Partei mitberaten worden ist. Die CDU hat sich als Sachsen-Anhalt Partei stets dafür ausgesprochen, Schulschließungen im ländlichen Raum weitestgehend zu vermeiden. Gleichwohl erkennen wir die Zwänge an, die aus der Personalplanung und dem Demografischen Wandel resultieren und zur gegenwärtigen Schulentwicklungsplanungsverordnung geführt haben. Für die aktuelle Debatte um künftig bedrohte Standorte sind wir nun programmatisch gut gerüstet und können mit den anderen Parteien über einen Schulfrieden in Sachsen-Anhalt reden.“

Der für die Betreuung der Landesfachausschüsse zuständige stellvertretende Landesvorsitzende André Schröder ergänzt: „Um dem Automatismus weiterer Schulschließungen entgegenzuwirken, sind kreative Lösungen gefragt. Die CDU dreht mit ihrem Vorschlag keine bisherige Entscheidung zurück, bietet aber ein neues Instrument an, das die Kommunen in die Lage versetzt, drohende Schließungen ab dem Schuljahr 2017/18 abzuwenden.“

Zum Konzept eines Grundschulverbandes erklärt der Vorsitzende des Landesfachausschusses Andreas Riethmüller: „Unser Lösungsansatz ist, in einer Einheits- oder Verbandsgemeinde Grundschulen zusammenzufassen und Grundschulverbände zu gründen, mit denen man in der Fläche ein angemessenes Schulangebot sichern kann. Wir brauchen wirtschaftlich und organisatorisch stärkere Grundschulen. Mit dem Modell des Grundschulverbandes soll die Schule im ‚Dorf’ erhalten bleiben und dennoch Teil einer größeren und wirtschaftlicheren Einheit sein.“

Hintergrund:

Die Mindestschülerzahl für einen Grundschulverband sollte 120 Schüler betragen. Dieselbe Planungsgröße sollte auch für die Bereitstellung von Schulbaumitteln im Rahmen von Stark III gelten. Schulrechtlich ist der Grundschulverband als Dienststelle zu deklarieren, um somit personalwirtschaftlich und personalrechtlich flexibel reagieren zu können. Von Vorteil ist die Schaffung einer leistungsfähigen Schulverwaltung am Hauptstandort mit der Möglichkeit zeitgemäßer Investitionen in der sach- und technischen Ausstattung des Grund-schulverbandes.Die Einbindung der vorhandenen kommunalen Partner, wie Vereine, Feuerwehr, Kirchengemeinden, örtliche Wirtschaft und Handwerk, sowie Kommunal-verwaltung, ermöglicht eine vernetzte regionale Bildungslandschaft, die zur Standort-sicherheit beitragen könnte. Mit den Kindertagesstätten könnten feste und inhaltlich strukturierte Kooperationspartnerschaften abgeschlossen werden. Weiterführend betrachtet, muss auch die Schülerbeförderung angepasst werden. Die Richtlinien bzw. Satzungen der Landkreise für die Schülerbeförderung enthalten je nach Schulformen differenzierte Vorgaben für die Reisezeiten, die auch künftig einzuhalten sind. Es muss aber noch mehr getan werden, um zuverlässige und zeitnahe Schülerbeförderung mit kurzen Wartezeiten sicherzustellen. Dafür ist ein hohes Maß an Koordination, Kooperation und frühzeitige Einbindung der Verkehrsunternehmen sowie der Kreiselternvertretung wichtig. Der Einsatz von Kleinbussen, vor allem in kleineren Orten sollte ermöglicht werden. Im Rahmen der nächsten Novelle des ÖPNVG soll bei der Mittelverteilung eine stärkere Berücksichtigung der Kosten der Schülerbeförderung geprüft werden.