Das gilt für Camper und Co. beim Übernachten während Corona

von 11. Mai 2021

Jedoch herrscht in den deutschen Landkreisen mehrheitlich derzeit eine Corona-Inzidenz von über 100, und damit gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Das stellt für manche Fahrer ein Dilemma dar – eine Fahrt quer durch die Republik kann sich durchaus in die Nacht hinziehen. „Reisende sollten jedoch eine bewusste Zwischenübernachtung vermeiden und ihre Fahrt so planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre fällt“, raten ADAC Juristen. Ob Übernachtungen im Fahrzeug im Geltungsbereich der nächtlichen Ausgangssperre erlaubt sind, ist bisher gerichtlich nicht entschieden worden. Es droht hier ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre.