Dauerdemonstrationen vor Flüchtlingsunterkunft Saalekreis setzt Versammlungsgesetz nicht durch

von 28. Dezember 2015

Für deutlich mehr als die Hälfte der Versammlungen setzte die Behörde die gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsgesetzes nicht um, wonach Versammlungen anzumelden sind (§ 12 Versammlungsgesetz LSA) und ein Verantwortlicher als Versammlungsleiter zu benennen ist (§ 6 Versammlungsgesetz LSA).

Im Zeitraum zwischen 1. September 2015 und 6. Dezember 2015 fanden im Stadtgebiet Merseburg 70 Versammlungen statt. Der weit überwiegende Teil, konkret 57 davon, richteten sich gegen die Unterkunft für Geflüchtete in Merseburg-West und spielte sich in Form von nächtlichen Kundgebungen und Aufzügen im Umfeld der ehemaligen Sekundarschule ab. Nur für 25 dieser 57 Versammlungen lag eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der zuständigen Behörde vor. In der Mehrzahl der Fälle (32) fehlte es an dieser gesetzlichen Notwendigkeit. Die Versammlungen fanden ohne Anmeldung statt. In 34 Fällen gab es keinen Versammlungsleiter.

Zum Geschehen in Merseburg-West äußert sich der bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel:

„Für den Saalekreis ist die Anwendung gesetzlicher Vorschriften im Fall von rassistischen Protesten gegen Geflüchtete offensichtlich Glückssache. Deutlich mehr als die Hälfte aller Kundgebungen und Aufzüge dort fand ohne Anmeldung und ohne Vorhandensein eines Versammlungsleiters statt. Die Versammlungsbehörde des Landkreises hätte auf Anmeldungen bestehen oder die entsprechenden Versammlungen zwingend verbieten müssen und die polizeilich bekannten Verantwortlichen durch Ordnungswidrigkeitsanzeigen sanktionieren können.

Nachbar*innen und Bewohner der Unterkunft leiden unter den beinah täglich stattfindenden Versammlungen. Eine Vielzahl von Beschwerden, u.a. bei der Stadt Merseburg, ist anhängig. Aus dem Umfeld der rassistischen Proteste gegen die Unterkunft kommt es nach Aussage unterschiedlicher Anwohner*innen immer wieder zum Abbrennen von Pyrotechnik und zur Bedrohung und Einschüchterung von Menschen, die sich im Viertel nicht mit den Protesten gegen Geflüchtete gemein machen wollen und sich solidarisch mit den Geflüchteten verhalten. Auch gegen Bewohner*innen der Unterkunft soll es zu rassistischen Beleidigungen und Anfeindungen gekommen sein. Als lokaler Abgeordneter werde ich immer wieder angesprochen und um Abhilfe gebeten.

Ich erwarte, dass der Landkreis die gesetzlichen Bestimmungen gegenüber jedermann umsetzt. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut. Die gesetzlichen Einschränkungen u.a. zum Schutz der Anwohner*innen sind jedoch auch in diesem Falle einzuhalten. Ihre Umsetzung muss durch den Landkreis aufgrund der andauernden Verstöße endlich durchgesetzt werden. Dass dies notwendig ist, zeigen auch die Ereignisse von gestern Abend, als es durch die Teilnehmer*innen der abendlichen Proteste erneut zu Widerstandstandshandlungen gegen eingesetzte Polizeibeamte kam.

Während im Fall von Demonstrationen gegen Rassismus in Merseburg peinlichst genau auf die Einhaltung gesetzlicher und untergesetzlicher Vorgaben geachtet wird, genießen diejenigen, die sich gegen die Unterbringung von Geflüchteten wehren offensichtlich Freiheiten, die nicht vom Versammlungsgesetz gedeckt sind.“