Um den Einsatz der IMSI-Catcher in Sachsen-Anhalt ist eine Debatte entbrannt. Die Geräte erlauben das Auslesen von Handy-Informationen wie die Ermittlung des genauen Standorts. Dadurch können unter anderem Bewegungsprofile erstellt werden. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD wollen die Verfassungsschutzbehörden zu einem unbefristeten Einsatz dieser Überwachungsmaßnahmen ermächtigen, kritisieren die Grünen. Ihr Änderungsantrag, der eine Befristung bis 30. Juni 2016 und eine unabhängigen Überprüfung sowie den Einsatz nur bei schwerwiegenden Gefahren vorsah, wurde am Dienstag bei einer Beratung im Innenausschuss des sachsen-anhaltischen Landtags abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen sind auf dem Weg in den Überwachungsstaat. CDU und SPD ermächtigen den Verfassungsschutz unbefristet den IMSI-Catcher einzusetzen und damit tief in die Grundrechte aller Bürger und Bürgerinnen einzugreifen. Sie tun dies ohne eine vorherige, unabhängige Evaluation, erklärt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel. Bisher sei die Ermächtigung zum Einsatz von IMSI-Catcher bis zum 30. Juni 2012 befristet gewesen. Sie habe unter dem Vorbehalt einer Überprüfung des Gesetzes gestanden. Focus hierbei sollten Praktikabilität und Erreichung der gesetzgeberischen Ziele sein. Nur so kann geprüft werden, ob der IMSI-Catcher wirklich ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr ist, urteilt der bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Striegel. Die Landesregierung setze sich mit ihrem Vorhaben in bedenklicher Weise über die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken des Landesbeauftragten, Dr. Harald von Bose, für den Datenschutz hinweg. Striegel: Sie entzieht die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden in diesem sensiblen Grundrechtsbereich der notwendigen parlamentarischen Kontrolle. CDU und SPD wollen perspektivisch mit dem IMSI-Catcher offenbar Inhalte von Telefongesprächen entschlüsseln. Sie zeigen dies, indem sie weiterhin einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis im Gesetz vorsehen. Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, erklärte daraufhin: Der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren und damit zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar und muss daher beibehalten werden. Dieser Einschätzung scheinen sich die Bündnisgrünen durch ihren im Innenausschuss vorgelegten Änderungsantrag wohl nunmehr auch im Grunde nach anzuschließen. Nachdem Herr Striegel in der Plenardebatte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als eine “aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde” in ehrverletzender Weise beschimpft hat, warf er den Koalitionsfraktionen nunmehr vor, auf dem Weg in den Überwachungsstaat zu sein. Herr Striegel verkennt, dass der vorgelegte Änderungsantrag zum Teil dem Zweilesungsgebot nicht Rechnung trägt und im Übrigen eine Evaluierung bereits vorliegt und daher eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen nicht erfolgt ist. Die Äußerung des Herrn Striegel, dass die Koalitionsfraktionen perspektivisch auch Kommunikationsinhalte mit erfassen wollen, ist schlichtweg unwahr. Eine entsprechende Eingriffsermächtigung ist und wird im Gesetz nicht vorgesehen. Bei Herrn Striegel besteht offensichtlich ein großes Misstrauen gegenüber unserem Rechtsstaat, das wir jedoch nicht teilen. Aus seiner Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission sollte ihm bekannt sein, dass eine effektive parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes besteht.