Deutschlands Kommunen sagen „Wildpinklern“ den Kampf an

von 6. August 2014

Die Ergebnisse hat das Unternehmen im „1. Deutschen Wildpinkler-Verwarn- + Bußgeld-Atlas“ festgehalten (s. Grafik + Tabelle). Danach verhängen Deutschlands Ordnungs-Behörden Bußgelder zwischen fünf und 5.000 Euro, je nach Umstand des Vergehens.

Wie die aktuelle Umfrage zeigt, müssen Wildpinkler durchschnittlich mit Verwarn- und Bußgeldern zwischen 35 und 75 Euro rechnen.

Gerade in diesen Tagen und Wochen der Open-Air-Saison mit ihren Großveranstaltungen, aber auch zum Ferienbeginn mit endlosen Staus auf Deutschlands Autobahnen, geraten viele Menschen in Versuchung, statt der nächsten Toilette Häuserwände bzw. die freie Natur als öffentliche Bedürfnisanstalt zu missbrauchen. „Wer sich entledigen will oder muss, sollte dies unbedingt in den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten tun, ansonsten kann die Erleichterung zu einem kostspieligen Ärgernis werden“, sagt Marc Collinet, Geschäftsführer deradamus groupund Initiator des „1. Deutschen Wildpinkler-Verwarn- und Bußgeld-Atlas“. Collinet hält mehrere internationale Patente für seine benutzungsfreundlichen „Taschen-Örtchen“, die eine platzsparende, kostengünstige, hygienische und zudem eine äußerst umweltfreundliche Alternative in Notsituationen darstellen. Dabei bindet ein Gel im Beutel die Flüssigkeit, verfestigt sich binnen weniger Minuten geruchshemmend und kann umweltfreundlich in jedem Abfallbehälter entsorgt werden.

Collinet: „Wildpinkeln ist längst kein Kavaliersdelikt mehr und wird auch als solches nicht mehr von den Kommunen angesehen. Für einen zivilisierten Menschen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die nächste Toilette aufzusuchen, statt unsere Umwelt durch wildes Urinieren zu ruinieren! Der Respekt vor sich selbst, seinen Mitmenschen und seiner Umwelt gebietet es, sich nicht auf diese schamlose Art und Weise zu entblößen! “