DHPV fordert Änderungen in Gesetzentwurf zu Suizidbeihilfe

von 16. Oktober 2012

„Die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Beschränkung auf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe ist aus unserer Sicht völlig unzureichend. Sie eröffnet geradezu Anreize für andere Formen der organisierten oder geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. In dieser Form würde das Gesetz befördern, was es eigentlich verhindern wollte“, so Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV).

Der DHPV fordert seit Jahren ein Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid, um dadurch Rechtsklarheit zu schaffen. Diese würde jedoch mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht erreicht. Die Länder haben im Bundesrat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf keine Stellungnahme abgegeben. „Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag nun die notwendigen Änderungen im vorgelegten Gesetzentwurf vornehmen wird“, so Dr. Weihrauch weiter. Der DHPV betonte in diesem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit, die Menschen besser über die Möglichkeiten eines würdigen Sterbens durch eine fürsorgliche Hospizbegleitung und Palliativversorgung aufzuklären und die notwendigen Voraussetzungen dafür durch den Ausbau der Versorgungsstrukturen weiter zu verbessern.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband, Dachverband von über 1.000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen mit inzwischen rund 80.000 Ehrenamtlichen und zahlreichen hauptamtlich Engagierten, wurde im Jahre 1992 gegründet. Er vertritt deren Interessen und die Belange der schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin sind darüber hinaus Mitglied im DHPV.