Diakonie Mitgliederversammlung beschließt Kirchengesetz und Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

von 11. November 2021

Gültigkeit in der Diakonie Mitteldeutschland erlangt das Kirchengesetz durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Zugleich wurde eine Richtlinie beschlossen, die Empfehlungen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes enthält. Ziel des Kirchengesetzes und der Richtlinie zur Umsetzung in der Diakonie Mitteldeutschland ist der Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Die Richtlinie stellt eine Arbeitshilfe zur Prävention, zum Umgang mit Verdachtsfällen sowie zur Entschädigung von Opfern dar und bezieht neben Kindern und Jugendlichen auch hilfebedürftige Erwachsene sowie Mitarbeitende ein.

Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland sagte auf der Mitgliederversammlung: „Aus unserem diakonischen Auftrag erwächst die Verantwortung, durch aktives Handeln Menschen in unseren Einrichtungen und Diensten, junge Menschen sowie hilfe- und unterstützungsbedürftige Personen jeden Alters vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dadurch wahren wir ihre Würde.“

Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland sind durch den Beschluss verpflichtet, für ihr jeweiliges Tätigkeitsfeld in den sozialen Einrichtungen und Diensten Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu entwickeln oder bestehende Schutzkonzepte zu überarbeiten.

Die Regelungen des Kirchengesetzes sind gegenüber bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen nachgeordnet. Aber: „Wir haben den kontinuierlichen gemeinsamen Schutzauftrag und die Verantwortung mit einer besonderen Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation und durch Wahrung persönlicher Grenzen die Würde jedes Menschen zu schützen.“, so Diakoniechef Christoph Stolte.