Die Dürre im Land ist eine Naturkatastrophe

Die Dürre im Land ist eine Naturkatastrophe
von 28. August 2018

63 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen haben Schäden, die deutlich über 30 Prozent des durchschnittlichen Naturalertrages liegen. Deshalb habe ich das Kabinett heute gebeten, die Dürre als ein mit einer Naturkatastrophe gleichgestelltes widriges Witterungsverhältnis festzustellen. Damit ist die Voraussetzung für Hilfen geschaffen. Der einzelne Betrieb muss selbstverständlich seine Betroffenheit nachweisen. Außerdem ist es unseren Landwirtinnen und Landwirten hiermit möglich, auf die Naturkatastrophe zu verweisen, wenn sie aufgrund der Dürre ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen können.“

Neben den Ertragseinbußen im Ackerbau stehen die Verluste im Futterbau im Fokus. „Besonders kritisch ist die Situation beim Grünland und bei Feldfutter in den Betrieben mit Rinder- und Schafhaltung. Hier ist die Grundfutterversorgung mit Raufutter weggebrochen“, erläuterte die Ministerin die aktuelle Situation. Die in hohem Maße betroffenen Futterbaubetriebe mit Ausrichtung Milchvieh, Mutterkuhhaltung, Schafhaltung wirtschafteten schwerpunktmäßig auf den schwächeren Standorten. Der erste Schnitt habe bereits Ertragseinbußen von 40 bis 50 Prozent erbracht, der zweite und dritte Schnitt vertrocknete. Derzeit würden die Tiere auf Grund des fehlenden Aufwuchses und der Gefahr der Schädigung der Grasnarbe durch Überweidung von der Weide in die Ställe geholt und die Fütterung auf die Winterration, das bedeutet Silage und Stroh, umgestellt.

Hintergrund

Niederschlagsdefizit

In Sachsen-Anhalt herrscht in den überwiegenden Landesteilen seit April andauernde Trockenheit. Das für Sachsen-Anhalt bis Ende Juli 2018 für eine Auswahl von 10 Messstationen ermittelte stationsbezogene Niederschlagsdefizit betrug 124 mm, beziehungsweise zwei Monatsniederschläge.

Voraussetzungen für Hilfen

Der Bund hat 2015 eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse bei der Europäischen Kommission notifizieren lassen, um im Schadensfall schnellstmögliche Hilfen gewähren zu können.

Eine wesentliche Voraussetzung der Anwendung dieser Rahmenrichtlinie ist, dass gemäß Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats das eingetretene Ereignis förmlich als Naturkatastrophe oder außergewöhnliches Ereignis anerkannt hat. Dies ist mit dem heutigen Kabinettsbeschluss geschehen.

Mit der Feststellung, dass die Dürre 2018 als widriges Witterungsverhältnis mit einer Naturkatastrophe gleichgestellt ist, ist die Voraussetzung für finanzielle Unterstützung gegeben. Hierzu muss jedes einzelne Unternehmen seine individuelle betriebliche Betroffenheit nachweisen.

Tabelle: Vorläufige Schadensübersicht mit Stand 20.08.2018 im Acker- und Futterbau

Fläche (vorläufige Daten Antragstellung 2018) in ha

Ertragseinbußen im Landes-durchschnitt in %***

Flächen [gt] 30%

in ha

Betroffenheit der Flächen in %****

Kulturen

Ackerbau

Winterweizen*

320.008

25,6

177.026

55,3

Wintergerste*

88.445

25,7

34.685

39,2

Winterroggen*

62.656

39,6

53.984

86,2

Triticale*

18.448

29,9

12.700

68,8

Winterraps*

158.503

28,4

63.859

40,3

Kartoffeln**

13.987

40

6.779

48

Zuckerrübe**

49.966

32

32.500

65

Futtererbsen**

11.300

31

8.700

77

Ackerbohne**

1.800

61

1.800

100

Lupine**

4.800

56

4.800

100

Futterbau (incl. Grünland)

Wiesen**

38.903

53

38.903

100,0

Weiden**

108.685

49

108.685

100,0

Silomais**

129.950

44

77.970

60,0

Leguminosen GPS**

15.189

51

15.189

100,0

Ackergräser**

10.978

52

10.978

100,0

Sonderkulturen

Majoran**

275

50

137

50,0

Thymian**

218

50

109

50,0

Kümmel**

132

50

66

50,0

Arzneifenchel**

138

50

69

50,0

Zwiebeln**

1.055

50

527

50,0

Summe

1.035.436

649.466

* auf Basis der vorläufigen Erntedaten der BEE des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 20.08.2018

** Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau und Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

*** Berechnung gem. Nat. Rahmenrichtlinie: Vergleich Durchschnittsertrag 2018 mit den Durchschnittserträgen der letzten 5 Jahre (unter Ausschluss des besten und des schlechtesten Jahres)

**** Zur Bewertung der Betroffenheit wurden nur Flächen berücksichtigt, deren durchschnittliche Ertragsverluste auf Kreisebene über 30% unter dem langjährigen Mittel liegen.