Digitalfunk BOS soll weiter gestärkt werden

Digitalfunk BOS soll weiter gestärkt werden
von 28. August 2019

So hat der Landtag heute erstmalig das „Gesetz über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt (DiFuG LSA) beraten.

Innenminister Stahlknecht: „Mit diesem Gesetz sollen der erfolgreiche und störungsfreie Betrieb des Netzes gewährleistet und notwendige Rechtsgrundlagen geschaffen werden.“

Das Gesetz soll unter anderem die Kostenfrage rechtssicher regeln. Das Land trägt die Betriebskosten. Die Kosten zur Nutzung des Netzes, bspw. für die Beschaffung von Endgeräten oder die Anbindung von Leitstellen, werden von den teilnehmenden Behörden und Organisationen selbst getragen.

Hintergrund:

Der Digitalfunk BOS wurde in Deutschland schrittweise eingeführt und ist seit 2016 in allen Bundesländern flächendeckend in Betrieb. Aktuell deckt das Funknetz mit rund 4.700Basisstationen 99,2Prozent der Fläche Deutschlands mit einer Grundversorgung ab. Die zeitliche Verfügbarkeit liegt bei durchschnittlich 99,97 Prozent. Die Technik lässt eine organisationsübergreifende und bundesweite Verständigung zu und vereinfacht somit die Durchführung komplexer Einsatzszenarien – insbesondere auch in Krisenlagen und Katastrophensituationen.

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – kurz: BDBOS – hat auf Grundlage des BDBOS-Gesetzes die Aufgabe, den Digitalfunk BOS aufzubauen, zu betreiben und dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Der Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt gemeinsam mit Bund und Ländern. Die BDBOS übernimmt hierbei die Gesamtkoordination und treibt die Modernisierung und Weiterentwicklung des Funknetzes gemäß den Anforderungen der Nutzer voran.

Ende 2016 haben Bund und Länder sich für den Netzerhalt und die technologische Weiterentwicklung des Digitalfunks BOS ausgesprochen. Der Verwaltungsrat hat die BDBOS in diesem Zuge gebeten, in enger Abstimmung mit Bund und Ländern alle notwendigen Tätigkeiten durchzuführen, um die Funktionalität und Zuverlässigkeit der digitalen BOS-Sprachkommunikation bis mindestens 2030 zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck ist eine Netzmodernisierung und Migration der TETRA-Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes auf die IP-Technologie vorgesehen. Durch die Anhebung der Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes auf den IP-Standard schafft die BDBOS auch die technologische Grundlage für eine künftige Realisierung von BOS-Breitbanddiensten als Ergänzung zum TETRA-Sprechfunk.

Bund, Länder und BDBOS haben darüber hinaus auch die sogenannte Netzhärtung beschlossen. Ziel der Netzhärtung ist es, die Notstromversorgung nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für das BOS-Digitalfunknetz auszubauen. Dabei soll die Funkversorgung für Fahrzeugfunkgeräte (GAN 0) auch im Falle eines langandauernden Stromausfalls weiterhin für mindestens 72 Stunden gewährleistet bleiben. Die Netzhärtung soll vor allem in Krisen- und Katastrophenlagen gewährleisten, dass die Kommunikationsmöglichkeit für die Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufrechterhalten werden kann. Sachsen-Anhalt hat hierfür in einer Länderkooperation mit Niedersachsen und Thüringen einen gemeinsamen Rahmenvertrag zum Abruf von Netzersatzanlagen abgeschlossen. Aus dem Rahmenvertrag können in den nächsten vier bis sieben Jahren länderübergreifend ca.500NEA-Boxen beschafft werden.

Weitere Informationen: www.bdbos.bund.de