E-Zigaretten auf dem Vormarsch: Wo ist das Dampfen erlaubt?

von 26. Juni 2018

Immer mehr Dampfer in Deutschland

Ein Blick auf die Statistik genügt, um zu wissen, dass E-Zigaretten in Deutschland boomen: Der Umsatz schnellte innerhalb weniger Jahre von 100 Millionen Euro (2013) auf 600 Millionen Euro (2017) in die Höhe – Tendenz weiter steigend. Gründe für den Boom gibt es viele: So versuchen viele nikotinsüchtige Raucher mit Hilfe der E-Zigarette von ihrer Sucht loszukommen. Andere wechseln freiwillig, weil sie wissen, dass der Dampf von der Umgebung als weniger lästig wahrgenommen wird als Tabakrauch und wieder andere finden Gefallen an der großen Auswahl an unterschiedlichen E-Zigaretten und Liquids. Gerade bei Jugendlichen gelten Zigaretten als hoffnungslos out und ungesund, während E-Zigaretten und Shishas (Wasserpfeifen) als akzeptable Alternative durchaus konsumiert werden.

E-Zigarette Foto ©istock.com-licsiren

Wo darf gedampft werden?

Bis heute streiten Wissenschaftler und Lobbygruppen erbittert über die Gefahren, die von E-Zigaretten ausgehen und ob sie mit Tabakprodukten auf einer Stufe stehen sollten. Für Dampfer ergibt sich dadurch eine große Unsicherheit, wo nun eigentlich das Dampfen erlaubt ist. Selbst in der eigenen Wohnung kann der Genuss eingeschränkt sein, wenn diverse Urteile gegen Raucher als Maßstab herangezogen werden. Meist geht es dabei jedoch um Intensivraucher, die von ihrem Balkon aus (oder durch das geöffnete Fenster) dauerhaft die Nachbarn mit giftigem Qualm einnebeln. So wie die Nachbarn sich nicht daran stören dürfen, wenn jemand über einen Sommerabend verteilt zwei bis drei Zigaretten konsumiert, ist auch am gelegentlichen zeitlichen Genuss der E-Zigarette nichts auszusetzen. Im Zweifelsfall hilft ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn.

Im öffentlichen Bereich gelten die gleichen Vorschriften wie für Raucher: So ist das Dampfen im ÖPNV von Halle ebenso verboten wie in der Deutschen Bahn und im Flugzeug. Wer mit dem Flugzeug in den Sommerurlaub reist, muss außerdem darauf achten, die E-Zigarette und das Zubehör im Handgepäck zu transportieren. Sie dürfen nicht im eingecheckten Koffer reisen. In geschlossenen Räumen wie Restaurants, Bars, Kinos und Theatern ist das Dampfen ohnehin tabu. Theaternebel von der Bühne gehört zum Stück, doch niemand möchte sich die Sicht auf die Bühne durch einen in der Reihe davor sitzenden Dampfer nehmen lassen!