Ein Fünftel aller Ehescheidungen 2016 erfolgten nach der Silberhochzeit

von 17. März 2017

Bei fast der Hälfte aller im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt stattgefundenen Scheidungs-verfahren waren Kinder betroffen. Kinder werden in der Statistik registriert, wenn sie minderjährig sind und noch im Haushalt leben. Von den 3 215 Kindern hatten 1 213 keine Geschwister (29 %). Es wurden 338 Ehelösungen von Ehen mit 2 Kindern, 51 mit 3 Kindern und 8 mit 4 Kindern registriert sowie 12 Ehelösungen von Ehepaaren mit 5 oder mehr gemeinsamen Kindern. Aus diesen waren 63 Kinder (2 %) betroffen.

Nach 1- bis unter 3-jähriger Zeit der Trennung wurden mit 3 750 fast 90 Prozent der Ehen geschieden, vor Ablauf eines Trennungsjahres 31 Ehen (0,7 %) und 343 Mal lagen mehr als 3 Jahre zwischen dem Scheidungsantrag und der gerichtlichen Ent-scheidung (8,2 %).

Anträge für eine gerichtliche Ehelösung stellten zu 56,8 Prozent die vormals verheira-teten Frauen (2 377) und zu 39,2 Prozent die vormals verheirateten Männer (1 639). Wie im Vorjahr beantragten in 4 Prozent der Fälle (167) die Ehepaare ihre Scheidung gemeinsam.

Insgesamt ließen sich 788 Paare (18,8 %) scheiden, die sich zum Zeitpunkt der ge-richtlichen Ehelösung im selben Alter befanden, d. h., der Altersunterschied war gerin-ger als 1 Jahr.
Zur Zeit des Inkrafttretens des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses waren 1 520 Männer (36,3 %) und 1 331 Frauen (31,8 %) im Alter von 45 bis 54 Jahren. Junge Menschen unter 20 Jahren wurden im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt nicht geschieden. 2 Männer und 2 Frauen waren beim Inkrafttreten der gerichtlichen Ehelösung über 80 Jahre alt.
Die Beendigung der Ehe erfolgte 4 038 Mal zwischen deutschen Staatsbürgern (96,5 %).
Ausführliche Zahlenreihen können dem Statistischen Bericht „Gerichtliche Ehelösun-gen 1991 – 2016“ entnommen werden.