Ein Fünftel weniger Wohngeldempfänger am Jahresende 2015

von 21. Juni 2016

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) gewährt. Wohngeld in Form eines Mietzuschusses erhielten im letzten Jahr 16673 Berechtigte (91,6 Prozent), 1527 (8,4Prozent) erhielten einen Lastenzuschuss.

In 87,6 Prozent der Wohngeldhaushalte hatten alle Haushaltmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld. Der größte Anteil dieser 15940 reinen Wohngeldhaushalte entfiel auf die Gruppe der Rentner/Pensionäre mit 54,2Prozent, gefolgt von der Gruppe der Arbeitnehmer/Beamten mit 24,3 Prozent. Der verbleibende Anteil entfiel auf die Gruppen Studenten/Auszubildende mit 9,6Prozent, Arbeitslose mit 6,9 Prozent, Selbständige mit 1,2 Prozent und sonstige Berechtigte mit 3,8 Prozent.

12,4 Prozent der Wohngeldhaushalte waren wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Bei diesen 2260Mischhaushalten bezogen jeweils rund 10 Prozent Studenten/Auszubildende und Rentner/Pensionäre sowie 2,4 Prozent Erwerbstätige/Arbeitslose Wohngeld. Den größten Anteil mit 77,3 Prozent bildete die Gruppe der sonstigen Berechtigten.

Knapp 68 Prozent der Wohngeldhaushalte sind Einpersonenhaushalte. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch aller Wohngeldhaushalte lag im Jahr 2015 bei 91 EUR, bei den reinen Wohngeldhaushalten bei 87 EUR und bei den Mischhaushalten bei 120 EUR.

Bei den reinen Wohngeldhaushalten betrug die durchschnittliche monatliche tatsächliche Miete/Belastung 341 EUR, die für die Wohngeldberechnung berücksichtigungsfähige Miete/Belastung 325 EUR und das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen 769 EUR. Durch die Bewilligung des Wohngeldes konnte die durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung bei den reinen Wohngeldhaushalten von 37 Prozent auf 27,6 Prozent, bei den Mischhaushalten von 35,4 Prozent auf 12,6 Prozent gesenkt werden.