Einnahmen aus Hundesteuer auf über 11 Mill. EUR 2020 gestiegen

von 22. April 2021

Die Hundesteuer richtet sich nach den örtlich geltenden Satzungen, welche die Kommunen in Eigenregie erlassen. Die Satzung legt die Gebühren für die Hundehaltenden fest. Die Steuereinzahlungen in einem jeweiligen Jahr werden in der Kassenstatistik ausgewiesen.

Die 3 kreisfreien Städte verzeichneten die höchsten Einzahlungen. Zusammen nahmen diese fast 1/4 der Hundesteuer im Land ein. 1 123 781 EUR Hundesteuer verbuchte die Landeshauptstadt Magdeburg, 7 669 EUR mehr als im Vorjahr. Seit 2015 wird die Millionengrenze in Magdeburg regelmäßig überschritten. Erstmalig lagen 2019 auch in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Einnahmen über einer Million. 2020 wurden genau 1 081 464 EUR verbucht. Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau erhielt von den Hundehaltenden 439 614 EUR Steuern. Pro Kopf bedeutete das mit 5,52 EUR die Spitzenposition unter den kreisfreien Städten.

In den Landkreisen verbuchten die kreisangehörigen Gemeinden 2020 zusammen mit 8 511 865 EUR genau 252 845 EUR mehr als im Jahr zuvor. Nicht alle Gemeinden profitierten gleichermaßen. 135 Gemeinden steigerten die Einzahlungen an Hundesteuer um 328 679 EUR. In 80 Gemeinden dagegen sank der Betrag um 75 834 EUR.

Die Lutherstadt Wittenberg verzeichnete 2020 im kreisangehörigen Raum die höchste Hundesteuer mit 275 126 EUR, gefolgt von Halberstadt mit 252 750 EUR. In 24 Gemeinden lagen die Einzahlungen zwischen 100 000 und 200 000 EUR.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht “Gemeindefinanzen: Einzahlungen und Auszahlungen Kassenstatistik 01.01.2020 – 31.12.2020” verfügbar.