30 Grad im Schatten – Schwitzen war am Wochenende angesagt. Abkühlung gabs in Halle (Saale) in den Freibädern oder zum Beispiel bei einem leckeren Eis. Doch ist der Eisgenuss wirklich so ungetrübt?
Nach Angaben der Stadtverwaltung gibt es keine größeren Punkte, die Anlass zur Sorge bereiten würden. Insgesamt 76 Eiscafes sind demnach in der Saalestadt registriert. 18 Eisdielen stellen selbst ihr “Gelato” selbst her. Hinzu kommen drei Eishersteller, die ihre Produkte an Großkunden verkaufen und nicht vor Ort in Cafes anbieten.
“In diesem Jahr wurden für diese Einrichtungen keine Ordnungsverfügungen zur Schließung oder Betriebsbeschränkung erlassen, die mit der Feststellung hygienischer Mängel zu begründen wären”, so die Stadtverwaltung.
Im ersten Halbjahr wurden in den Cafes 102 Kontrollen durch Lebensmittelkontrolleure durchgeführt, wobei 82 davon routinemäßig erfolgten. 20 Kontrollen waren anlassbezogen. Das bedeutet, hier gab es konkrete Beschwerden oder mussten amtlich angeordnete Vorgaben überprüft werden. “Bei 56 Kontrollen wurden leichte bis mittelschwere Verstöße festgestellt“, heißt es von der Stadt. Hauptsächlich seien diese in mangelhafter Dokumentation, falscher oder fehlender Kennzeichnung, Mängeln bei der allgemeinen Hygiene oder in fehlenden Nachweisen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu finden. Die Kontrolleure beließen es bei mündlichen Verwarnungen.
Bei den eisherstellenden Einrichtungen wurden bisher 40 Kontrollen durchgeführt. Hier entdeckten die Prüfer in 17 Fällen leichte bis mittelschwere Verstöße. Vorrangig seien es hier Mängel bei der Eigenkontrolle und deren Dokumentation gewesen.
Im Rahmen der Kontrollen wurden 15 Eis- bzw. Sahneproben zur Untersuchung mitgenommen. In zwei Fällen seien mikrobiologische Abweichungen festgestellt worden, heißt es dazu von den städtischen Gesundheitsbehörden. Das Ausmaß sei aber so gering gewesen, dass keine ordnungs- oder strafrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden mussten. Angeordnet wurde lediglich eine intensivere Reinigung und Desinfektion der Einrichtungsgegenstände und eine entsprechende Untersuchung im Rahmen der Eigenkontrolle angeordnet wurde.