EKM-Landessynode berät Haushalt 2017

von 18. November 2016

Das sind 1,04 Millionen Euro mehr als der Haushaltsplan 2016 vorgesehen hatte. Aus dem Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erhält die EKM 50,87 Millionen Euro. Die Staatsleistungen betragen 39,08 Millionen Euro.

„Mit dem Haushalt 2017 wollen wir die Finanzierung der Aufgaben von heute mit der Schaffung von finanziellen Spielräumen für morgen zusammenbringen. Deshalb werden die noch guten Kirchensteuereinnahmen für Investitionen wie den Schulinvestitionsfonds und die Erprobungsräume genutzt, und gleichzeitig wird neben den nötigen Anpassungen nach dem Finanzgesetz auch das Risiko aus der anhaltenden Niedrigzinsphase bei der Versorgung der Ruheständler gemindert. Dabei gelingt es, Kirchenkreisanteile, Strukturfonds und den Ausgleichsfonds für Kirchenkreise zu stärken sowie auch die Personalkostensteigerung auf allen Ebenen zu finanzieren.“, sagt Finanzdezernent Stefan Große.

Der kirchlichen Basis kommen direkt 121,7 Millionen Euro zugute. 2 Millionen stehen für die Partnerschaftsarbeit und den Kirchlichen Entwicklungsdienst zur Verfügung. Von den verbleibenden rund 60 Millionen Euro werden indirekt weitere Leistungen für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise erbracht. So werden rund 19,1 Millionen Euro unter anderem für die Versorgung der Ruheständler bereitgestellt. Damit werden insgesamt rund 76,5 Prozent der Plansumme des Haushalts 2017 den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt. Für die landeskirchenübergreifenden Verpflichtungen sind 4 Millionen Euro vorgesehen. Der Landeskirche mit ihren Werken und Einrichtungen verbleiben damit für ihre Aufgaben rund 20 Prozent der Plansumme oder 36,9 Millionen Euro.