Empfänger/-?innen von Asylbewerberleistungen in Sachsen-?Anhalt 2018 weiter rückläufig

Empfänger/-?innen von Asylbewerberleistungen in Sachsen-?Anhalt 2018 weiter rückläufig
von 3. Juli 2019

Von den Antragstellerinnen und Antragstellern erhielten 7180 (82%) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 1565 Empfängerinnen und Empfänger bekamen Leistungen analog der Hilfe zum Lebensunterhalt (18%).

Ende 2018 betrug der Anteil der zugewanderten Männer an allen Empfängerinnen und Empfängern 70% (6119 Personen). Am 31.12.2017 waren es noch 72% (7302 Personen). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) betrug 2210 (25%) und stieg damit anteilmäßig im Vergleich zum Vorjahr um 2Prozentpunkte an.

Mehr als die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2018 betrug ihr Anteil 57% (4992 Personen). 3753 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Knapp die Hälfte der Migrantinnen und Migranten (48%; 4187 Personen) lebte vor der Einreise in Asien. 1182 Personen kamen aus Indien, 803 aus Afghanistan und 872 von ihnen hatten die syrische Staatsbürgerschaft. Fast 32% der Schutzsuchenden (2768 Personen) kamen aus afrikanischen Staaten und knapp 18% (1544Personen) aus europäischen Ländern.

Von den 8745 Regelleistungsempfängerinnen und -?empfängern warteten zum Berichtszeitpunkt 519 auf ihre Ausreise, 4871 waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 546 hatten den Status mitgereiste Familienangehörige, 2569 erhielten eine Duldung, 88 waren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, 71 stellten einen Folge-? oder Zweitantrag und von 81 Personen lagen keine Angaben vor oder sie verfügten über eine Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender (BÜMA).

DerErwerbsstatus der Leistungsempfängerinnen und -?empfänger nachdem Asylbewerberleistungsgesetz zeigte, dass 90 Personen am Jahresende 2018 vollzeiterwerbstätig waren, 170 teilzeiterwerbstätig und 8485 gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 6786 Hilfesuchende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Im Laufe des Berichtsjahres 2018 wurden 77Mill.EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Damit sank die Summe der Ausgaben um fast 1/4 im Vergleich zu 2017(77%). Über die Hälfte der Zahlungen (52%) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.

Weitere Informationen zum Thema Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-?Anhalt.