Familienbudget wird spürbar weiter entlastet

Familienbudget wird spürbar weiter entlastet
von 24. Mai 2019

„Nach dem neuen KiFöG gehen wir jetzt mit der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes den nächsten Schritt. Wir investieren weiter in die Qualität der Kinderbetreuung und in die Gewinnung von Fachkräften. Und vor allem gehen wir weiter voran bei der Entlastung der Eltern.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz wollen wir ab dem 1. Januar 2020 die Geschwisterregelung auf Hortkinder ausweiten. Das heißt, wenn ein Kind den Hort besucht und eins in die Kita geht, soll nur noch der geringere Hortbeitrag gezahlt werden. Das wird das Familienbudget für junge Familien spürbar entlasten.

Viele Familien, oftmals alleinerziehende Frauen, verdienen gerade so viel oder eher so wenig, dass sie über der Grenze der Beitragsfreiheit liegen. Sie können nun – auch dank des Starke-Familien-Gesetzes – profitieren. Wenn diese Familien Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sollen sie ab dem 1. August 2019 beitragsfrei gestellt werden. Eine enorme finanzielle Entlastung, wenn das Familieneinkommen eher knapp bemessen ist.“

Die finanziellen Mittel des Bundes aus dem Gute-Kita-Gesetz sollen zusätzlich für die Kinderförderung in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt werden.