Familienfördergesetz im Landtag beschlossen

von 18. Juli 2014

„Menschen in Geldnot, Schwangere, Erziehende oder Suchtkranke – viele Menschen brauchen psychosoziale Hilfe. Das neue Gesetz schafft für die unterschiedlichen Beratungsstellen nun eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Wenn die kommunale Sozial- und Jugendhilfeplanung steht, fördert das Land auch künftig verlässlich die soziale Infrastruktur im Landkreis.

Zur Verwaltungsvereinfachung werden Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm in einem Förderverfahren zusammengefasst. Das Land finanziert verbindlich 70 Prozent der Kosten. Die Höhe der Haushaltsansätze bleibt auf dem Niveau von 2014“, so Schröder

Hintergrund:
Für 2014 erhält der Landkreis Mansfeld-Südharz aufgrund der vorläufigen Berechnung der Kinder-und Jugendlichenzahlen 475.298 Euro für die Fortsetzung des Fachkräfteprogramms und der Jugendpauschale.