FDP muss Wahlplakate abnehmen

von 21. August 2009

(ens) Bei der Kommunalwahl war es die FDP, die die anderen Parteien auf die am Markt angebrachten Wahlplakate hinwies. Die nämlich dürfen da nicht hängen. „Der Marktplatz ist von jeglicher Wahlplakat-Werbung frei zu halten“ – so steht es in einem Bescheid des Ordnungsamtes an die Parteien, in dem die Wahlplakate genehmigt werden.

Doch zur Bundestagswahl sind die Liberalen selbst in diese Falle getappt. Spitzenkandidatin Cornelia Pieper lächelt gemeinsam mit Parteichef Guide Westerwelle von den Laternenmasten. Aber nicht mehr lange. “Wir haben die Partei aufgefordert, die Plakate wieder abzunehmen”, so Innendezernent Bernd Wiegand.

Für das Hängen von Wahlplakaten haben die Parteien einige Auflagen bekommen. So dürfen Plakate nur an Lichtmasten aus Beton in einer Höhe von 2,50m und 50 Zentimeter vom Fahrbahnrand entfernt hängen und müssen mit nichtrostendem Material befestigt sein. An Radwegen, Kreuzungen und Einmündungen dürfen die Plakate nicht hängen.