Finanzanlagenvermittler müssen sich von IHK registrieren lassen

von 15. Januar 2013

Die Erlaubnis in Sachsen-Anhalt wird durch die Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erteilt. Die Registerführung und Abnahme der Sachkundeprüfungen für die/den Geprüfte/n Finanzanlagenfachfrau/-mann wurden vom Gesetzgeber den IHKn übertragen. Die IHK hatte sich im Vorfeld dieser Regelung dafür eingesetzt, neben der Registrierung auch das Erlaubnisverfahren durchzuführen. Damit wären eine Reduzierung des Kosten- und Zeitaufwandes und weniger Bürokratie möglich gewesen, heißt es in einem von der IHK-Vollversammlung beschlossenen Positionspapier. Das Wirtschaftsministerium hat sich dem nicht anschließen können. „Wir bedauern und kritisieren die dadurch entstandene Zuständigkeitszersplitterung ausdrücklich. Dies führt zu unnötigen Belastungen für die betroffenen Unternehmer“, so Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin für Recht und Fair Play.

„Auf die nun anstehenden Aufgaben hat sich die IHK gut vorbereitet“, betont Dr. Simone Danek, Geschäftsführerin für Aus- und Weiterbildung der IHK. Das bundesweite internetbasierte Register stehe. Die Prüfungsordnung für die notwendigen Sachkundeprüfungen sei erarbeitet und beschlossen, der Prüfungsausschuss gebildet. Prüfungstermine und Anmeldeformulare können abgerufen werden unter www.halle.ihk.de, Dokument-Nr. 9420.

Ansprechpartnerin für die Registrierung ist Karin Sandig, Tel. 0345 2126-224, E-Mail: ksandig@halle.ihk.de.
Ansprechpartnerinnen für die Sachkundeprüfungen sind Cindy Müller,
Tel. 0345 2126-337, E-Mail: cmueller@halle.ihk.de und Kathrin Olejnik, Tel. 0345 2126-237, E-Mail: kolejnik@halle.ihk.de.