Finanzausgleichgesetz – Kommunen nicht finanziell erdrosseln

von 14. November 2014

Zum einen ist die reale Kostenentwicklung in den Kommunen so, dass diese das Geld brauchen, wenn sie nicht dazu gezwungen werden sollen, weitere Einrichtungen zu schließen oder Pflichtaufgaben zu vernachlässigen. Zum anderen ist es eine gefährliche Entwicklung, wenn die Basis demokratischer Entscheidungsprozesse, nämlich die kommunale Selbstverwaltung, durch Finanznot und ministeriellen Dirigismus immer stärker ausgehebelt wird.

Landesregierung und Koalition sind hier in der Pflicht, die für 2015 und 2016 vorgesehenen Kürzungspläne zurück zu nehmen. Es ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE für die Kommunen unzumutbar, dass die FAG-Zuweisungen 2015 um mehr als 91,2 Millionen Euro und 2016 um mehr als 113,1 Millionen Euro gekürzt werden sollen. Dazu sind die vom Bund für die Kommunen vorgesehenen Entlastungen in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro nicht in den Landeshaushalt einzuverleiben, sie müssen der kommunalen Familie zu Gute kommen.

Im derzeit laufenden Gesetzgebungsprozess wird sich die Fraktion DIE LINKE entschieden dafür einsetzen, die FAG-Zuweisungen in den kommenden beiden Haushaltsjahren etwa in der Höhe zu belassen, wie sie in diesem Jahr an die Kommunen ausgezahlt werden. Die Kommunen dürfen nicht finanziell erdrosselt werden.“