Förderfähigkeit für alle Grundschulen ermöglichen

von 16. Juni 2015

„Zurzeit besteht Handlungsbedarf bei der Klärung der Frage, welche Parameter für die Richtlinie zum STARK III-Programm gelten sollen. Wir wollen als Fraktion ein Zeichen setzen. Es soll deutlich werden, dass die CDU-Fraktion eine Angleichung der Kriterien zu STARK III mit den Vorgaben der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung anstrebt. Konkret bedeutet das:Die CDU-Fraktion will alle Grundschulen, die die Bestandsfähigkeit von 60 Schülerinnen und Schülern laut SEPL-VO erreichen, auch in den Genuss der Förderung im Rahmen der Zweckbindungsfrist (15 Jahre) über STARK III kommen lassen.

Unserer Auffassung nach ist es erstrebenswert, nach Einführung der Grundschulverbände diese dann in die Schulbauförderung einzubeziehen. Auch in Zukunft sind Strukturfondsmittel der EU für diese Zwecke weitestgehend einzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, sind Landesmittel bereitzustellen.“