Geförderte Nachhilfe für einen besseren Start ins neue Schuljahr

von 14. Juli 2020

Da der Unterricht aufgrund der Corona-Pandemie seit März nur eingeschränkt möglich war, benötigen viele Schülerinnen und Schüler Nachhilfe, um ein ausreichendes Lernniveau zu halten und die Lernziele, besonders im kommenden Schuljahr zu erreichen. Für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund wird auch die Förderung der deutschen Sprache als wesentliches Lernziel anerkannt.

Anspruch auf die Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben grundsätzlich alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Um eine Lernförderung beantragen zu können, müssen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer den konkreten Lernförderbedarf schriftlich bestätigen. Hierzu steht unter

www.jobcenter-hallesaale.de/unsere-leistungen

im Bereich „Leistungen zu Bildung und Teilhabe“ ein Formular zur Verfügung. Dieses kann auch direkt beim zuständigen Team des Jobcenters unter Telefon 0345 6822 555 oder über die Homepage (Bereich Kontakt) angefordert werden.

Das ausgefüllte Formular reichen Eltern oder Schüler anschließend bei ihrer zuständigen Behörde ein: Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld sowie Familien mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag leiten den Antrag an das Jobcenter weiter. Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenden sich an das Sozialamt der Stadt Halle (Saale).

Weitergehende Informationen ebenfalls unter: www.jobcenter-hallesaale.de/unsere-leistungen bzw. www.halle.de