Geplante Schulgesetzänderung: Inhalt und Beteiligungsverfahren ungenügend

von 16. Oktober 2017

Die geplanten Änderungen betreffen von den Landkreisen bis hin zum Landesschulbeirat viele Akteure. Das Bildungsministerium hatte nur 14 Tage für die Erarbeitung von Stellungnahmen der Betroffenen eingeplant und diese auch noch komplett in die Herbstferien gelegt. Die Landesvorsitzende der GEW, Eva Gerth, bezeichnete dieses Vorgehen heute als skandalös und eine komplette Missachtung der Beteiligungsgremien, speziell des Landeschulbeirates: „Wer so bewusst Desinteresse zeigt und auf die Meinung der gesellschaftlichen Interessenvertretung verzichtet, nimmt sich selbst nicht ernst oder will keine Mitwirkung. Im Fach »Demokratie und Teilhabe« fällt die Landesregierung so mit einem „Ungenügend“ glatt durch.“

Aber auch inhaltlich ist die geplante Änderung nicht der erhoffte große Wurf und geht an der derzeitigen Realität in den Schulen vorbei. So hält das Land weiter an der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten fest, ohne dies ausreichend personell abzusichern. Für die Gewährleistung fehlen pädagogische Mitarbeiterinnen in erheblichen Größenordnungen. Weiterführende Lösungen wie u. a. eine Kooperation mit den Trägern der Schulhorte, eine generelle Rückführung der Horte an die Schulen bzw. die Verstetigung der Schulsozialarbeit werden nicht bedacht.

Überfällig ist auch die Streichung des Satzes, dass Lehrkräfte verpflichtet sind, Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Gerth sagte dazu: „In Zeiten des gravierenden Mangels ist es völlig kontraproduktiv, Lehrkräften andere Aufgaben als Unterricht zu verordnen. Verwaltungsarbeit macht man nicht so nebenbei. Wer sie will, soll dafür Fachkräfte vernünftig bezahlen.“

Die in den Gesetzentwurf aufgenommenen und längst überfälligen Regelungen zum Seiten- und Quereinstieg in den Schuldienst zielen nur auf Bewerberinnen und Bewerber, die eine vollständige Ausbildung in zwei Fächern der Stundentafel haben. Diesen Anforderungen können nur die Wenigsten gerecht werden. Zusätzliche Qualifikationen außerhalb des Vorbereitungsdienstes sind nicht geplant. „Statt eines mutigen Schrittes nach vorn, der an die dringend benötigten Hochschulabsolventen ein klares Signal sendet, ist nur ein Vorbereitungsdienst Zweiter Klasse vorgesehen. Attraktive Angebote sehen anders aus. Auch hier setzt das Bildungsministerium weiterhin offensichtlich auf Sparprogramme.“

Die GEW Sachsen-Anhalt wird ihre Stellungnahme zur geplanten Schulgesetzänderung nach der Kabinettssitzung sehr ausführlich mit ihren Mitgliedern diskutieren. Sie wird sie auch den Landtagsabgeordneten übergeben, die dann hoffentlich die offenkundigen Unzulänglichkeiten des Regierungsentwurfs wahrnehmen und sich für Änderungen einsetzen werden. „Das Schulsystem in Sachsen-Anhalt liegt am Boden, das hat zuletzt die überwältigende Beteiligung an der Volksinitiative für mehr Personal deutlich gezeigt; mit Kosmetik und Kleinhalten demokratischer Teilhabe lassen sich keine Verbesserungen erzielen“, sagte die GEW-Vorsitzende abschließend.