Gesetzentwurf zur Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes vorgelegt

Gesetzentwurf zur Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes vorgelegt
von 22. März 2022

Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen sollen künftig in den zum Schutz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung vorgegebenen Grenzen auch möglich sein, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Belebung einer Gemeinde oder eines Ortsteils oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde besteht. Dieses öffentliche Interesse wird im Gesetzentwurf definiert. Ein öffentliches Interesse erfordert eine besondere örtliche Problemlage, das Bestehen eines Gemeindeentwicklungs- oder Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde und ein zu erwartendes erhebliches Besucherinteresse.

Der Gesetzentwurf wurde zur Anhörung freigegeben.