Gesetzgebungsverfahren/ Neue Regelungen für die elektronische Verwaltung

von 20. September 2017

Das Gesetz ist ein wesentlicher Baustein der Digitalen Agenda des Landes Sachsen-Anhalt und soll das elektronische Verwaltungshandeln sowie die Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie regeln.

Aufgabenerledigung und Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsträgern (insbesondere Bund und Kommunen) sollen künftig grundsätzlich elektronisch erfolgen. Gleiches soll für den Datenaustausch und die Kommunikation gelten. Privatpersonen, d. h. Bürger und Unternehmen, können den elektronischen Kommunikationsweg wählen. Des Weiteren werden die Voraussetzungen für das Angebot weiterer elektronischer Verwaltungsleistungen geschaffen.

Das Gesetz ist unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Finanzen sowie unter Beteiligung von Staatskanzlei und Ministerium für Kultur eingebracht worden.

„Wir halten Schritt mit der Digitalisierung und schaffen Rahmenbedingungen dafür, dass Bürger in Zukunft alle ihre Anträge und Fragen online stellen können. Zudem soll ein transparenter Zugang zu Informationen bei Behörden ermöglicht werden”, sagte Innenminister Holger Stahlknecht.

Wichtige Inhalte des Gesetzgebungsverfahrens sind u.a.:

· Pflicht zur Einführung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in der unmittelbaren Landesverwaltung bis spätestens 2022.

· Verpflichtung der unmittelbaren Landesverwaltung zum Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen über das Landesportal Sachsen-Anhalt. Damit werden auch die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes des Bundes umgesetzt.