Gesetzliche Neuregelungen für die Immobilienbranche

von 23. Januar 2015

Zum einen bereitet das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor. Das Gesetz soll bis zum Frühjahr 2016 beschlossen sein. Dazu sagt Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht [&] Fair Play der IHK: „Der Referentenentwurf sieht unter anderem die Einführung einer neuen Erlaubnisnorm fürImmobilienkreditvermittlerin die Gewerbeordnung vor. Diese Vermittler benötigen dann eine Erlaubnis, eine Sachkundeprüfung, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierung.“ Die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung wird durch die Länder festgelegt. Für die Abnahme der Sachkundeprüfungen und die Registerführung werden die IHKn zuständig sein. Außerdem sollen fürWohnungseigentumsverwalter(WEG-Verwalter) undImmobilienmaklerein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung als Erlaubnisvoraussetzung eingeführt werden.

Der IHK zufolge sind bereits folgende Eckpunkte bekannt:

  • Im Hinblick auf die Sachkundeprüfung wird es voraussichtlich eine eigene Prüfung für WEG-Verwalter und Immobilienmakler geben; die Verbände und die IHK-Organisation erarbeiten eine Liste der Prüfungsinhalte.

  • Eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ ist beabsichtigt und soll langjährig in diesem Beruf Tätige von der Sachkundeprüfung befreien.

  • Die Verwaltung von Wohneigentum durch eine Eigentümergemeinschaft selbst wird von der Regelung nicht umfasst sein.

  • Eine Registerführung analog der Immobilienkreditvermittler ist nicht geplant.

  • Großzügige Fristen für Inkrafttreten und Übergangszeiträume sind vorgesehen.