GEW überreicht Gesetzentwurf an Landtagsfraktionen

GEW überreicht Gesetzentwurf an Landtagsfraktionen
von 25. Juni 2019

Die GEW Sachsen-Anhalt möchte einen wichtigen Schritt initiieren, um Lehrkräfte an das Bundesland zu binden. Deshalb übergab sie heute einen Gesetzentwurf zur Besoldung der Grundschullehrkräfte in gleicher Höhe wie die Lehrer*innen der anderen Schulformen an Landtagsfraktionen. Dazu erklärte Ingo Doßmann vom Leitungsteam des GEW-Vorstandsbereiches Allgemeinbildende Schulen: „Die Anforderungen an Grundschullehrkräfte steigen von Jahr zu Jahr, parallel wächst der Konkurrenzdruck unter den Bundesländern um die wenigen Absolventen dieses Lehramtes. Ohne eine Anpassung der Bezahlung wird aus dem gegenwärtigen Tal der Tränen eine endlose Reise durch die Wüste werden.“ Immer mehr Bundesländer würden Grundschul-Lehrkräfte bereits mit einer besseren Bezahlung locken.

Insgesamt hat das Land Sachsen-Anhalt durchaus einige Maßnahmen ergriffen, die eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung gewährleisten sollen. So werden Zuschläge gezahlt für Lehrkräfte, die über die Altersgrenze hinaus im Schuldienst bleiben und die in entlegenen Regionen ihren Dienst verrichten. Zuschläge für Anwärter*innen und Referendar*innen im Lehramt, wie in Sachsen, werden hingegen nicht in Erwägung gezogen, obwohl an den staatlichen Seminaren viele Stellen leer bleiben. Aus Sicht der GEW sind alle bisher getroffenen Regelungen nur halbherzig und zum Teil unwirksam. Deshalb mahnte Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt: „Es bedarf einer konzertierten Aktion zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Die Situation ist so ernst, weil nach jetzigem Stand in den nächsten fünf Jahren kaum Änderungen eintreten werden. Die Alternative wäre aus Sicht der GEW nur eine Kürzung der Stundentafel. Weniger Bildung kann jedoch niemand wollen.“

Die GEW fordert weitere Investitionen in die Ausbildung von Lehrkräften. Bildungs- und Wissenschaftsministerium müssten sich zusammensetzen, um alle Möglichkeiten auszuloten, sowohl die grundständige Lehrer*innenbildung als auch die Weiterbildung von Seiteneinsteiger*innen zu intensivieren. Es müssten u. a. die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass es in den Haupt- und MINT-Fächern keinen Numerus Clausus an den Universitäten mehr gibt. An der Universität Magdeburg könnten mehr Kombinationen in den allgemeinbildenden Fächern möglich gemacht werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Seiteneinsteiger*innen verbindliche Weiterbildungsperspektiven für ein zweites Fach bekommen und dass alle Absolventen*innen des Landes ein Einstellungsangebot erhalten. Bisher werden diese Kolleg*innen aus Sicht der GEW eher „verheizt“.

Sie fordert ebenso ein Programm, das die Leistungen der Lehrer*innen anerkennt und motivierend wirkt. Dazu gehören u. a.

  • Der Aufbau von freiwilligen Arbeitszeitkonten, damit Lehrer*innen, wenn sie schon mehr arbeiten, dies für sich tun, um eventuell eher in Rente oder Pension gehen zu können.

  • Mehrarbeit muss generell freiwillig sein, so wie es im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.

  • Abordnungen müssen mit einem Zeitbonus honoriert werden.

Auch Funktionsstellen in den weiterführenden Schulformen müssen attraktiver gestaltet und besser bezahlt werden. Dies gilt auch für die Schulleiterstellen im Grundschulbereich. Der heute übergebene Gesetzentwurf soll genau dies bewirken.