Bis Ende des Jahres 2020 können öffentliche Schulträger der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Träger von anerkannten Ersatzschulen Gelder entsprechend der Richtlinie Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt bekommen. Mit der Umsetzung des Förderprogramms wird das Ziel verfolgt, die Schulen im Land Sachsen-Anhalt mit einer einheitlichen, technologisch modernen IT-Infrastruktur einschließlich Endgeräten auszustatten.
Zum Erreichen dieses Ziels stehen insgesamt 13,3 Mio. Euro zur Verfügung: für Schulen in den drei kreisfreien Städten Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau sind 3,3 Mio. an Landesmitteln und für alle anderen Schulen im Land 10 Mio. Euro (EU-Mittel) vorgesehen. Der Nachholbedarf an den Schulen und somit das Interesse an der Antragstellung ist groß., erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye dazu.
Mitte August wurden vom Landesverwaltungsamt bereits die Zuwendungsbescheide für ca. 1,5 Mio. Euro Fördergelder an die Antragsteller übergeben, was die Investitionen in die moderne Ausstattung der Schulen in Höhe von 2 Mio. Euro unter Berücksichtigung der Eigenbeteiligung der Schulträger bedeutet. Weitere Anträge für dieses Jahr können noch bis zum 30.09. gestellt werden. Für die kommenden Jahre sind die Anträge jeweils zum 30.3. und 30.9. zu stellen. Weitere Informationen, Anträge und Merkblätter sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zu finden.