Haushaltsausschuss bewilligt Mittel für national bedeutsame Kulturdenkmäler in Sachsen-Anhalt

Haushaltsausschuss bewilligt Mittel für national bedeutsame Kulturdenkmäler in Sachsen-Anhalt
von 9. Mai 2019

Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßte die Entscheidung der Ausschussmitglieder: „Ich danke dem Haushaltsausschuss für die Unterstützung. Mit den freigewordenen Geldern können wichtige Vorhaben in die Tat umgesetzt werden und die Restaurierung von Sachsen-Anhalts Denkmallandschaft weiter vorangetrieben werden.“

Die Fördergelder sind bestimmt zur Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung und Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen. Folgende Projekte aus dem Denkmalbereich in Sachsen-Anhalt werden gefördert:

  • Aschersleben: Kirche St. Stephani 300.000 Euro

  • Dessau-Roßlau: Stahlhaus 210.000 Euro

  • Oberharz/Elbingerrode: Haus Tanne 210.000 Euro

  • Eisleben: Orgel St. Andreas 200.000 Euro

  • Osterwieck: Schloss Hessen 120.000 Euro

  • Seeland/Frose: St. Cyriakus 80.000 Euro

  • Zerbst: Schloss Zerbst 220.000 Euro

Der Haushaltsausschuss hatte im Zuge der Haushaltsberatungen im November 2018 das Sonderprogramm um 40 Millionen Euro erhöht und diese Erhöhung gesperrt. Diese Mittel stehen nun zur Verfügung.